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Infos Rund um den aktuellen Verfahrensstand
!!!Aktualisiert
(26.7.2004): Gerichtstermine !!!
->
Musterbegründung gegen die Gebührenbescheide des Transportdezernats
hier!
Der Rechtshilfefonds ist weiterhin dringend auf Spenden angewiesen, da
die Verfahren langsam aber sicher ins Geld gehen!
Kto. 559430469 | BLZ: 44010046 (Postbank Dortmund)
| Martin Singe
Stichwort "Rechtshilfe".
-> Aufruf
zur Unterstützung des Rechtshilfefonds hier herunterladen!
Nötigungsverfahren:
Die ersten Runde der Verfahren der Südtorblockade sind
inzwischen gelaufen. Am 22.7.2004 endete erstmals ein Prozess gegen Blockierer
des Südtors mit Freispruch (Pressemitteilung
als PDF). Bereits am 14.6.2004 wurden Blockierer des Südtores
zu nur € 5.- Geldbuße verurteilt, nachdem die Staatsanwaltschaft
deutlich gemacht hatte, dass sie einen Freispruch nicht dulden würde
(Pressemitteilung als
PDF). Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft bereits
Widerspruch eingelegt, hier geht das Verfahren also in die nächste
Instanz. Weitere Verfahren wurden gegen Auflagen eingestellt (mit Einverständnis
der Betroffenen), andere endeten mit Verurteilung - bei ihnen läuft
nun die Revision.
Inzwischen wurde auch díe erste Verfassungsbeschwerde eingelegt,
da ein Gericht die Einlegung der Revision verwehrt hatte.
Bei den Nötigungsvorwürfen zur Nordtorblockade sind die ersten
Verfahren im August angesetzt (siehe Gerichtstermine).
Gebührenbescheide des Transportdezernates:
Das Land Hessen versucht weiter, die durch den unnötigen und ungerechtfertigten
Polizeieinsatz entstandenen Kosten auf die Blockadeteilnehmer durch Wegtrage-
und Gewahrsamsgebühren abzuwälzen. Näheres hierzu in unserer
Pressemitteilung.
Der AK Jura von resist empfiehlt, gegen die Gebührenbescheide
ebenfalls Widerspruch einzulegen. Eine Musterbegründung haben
wir von einem Anwalt verfassen lassen, sie kann hier
eingesehen und ggf. persönlich angepasst werden. Bei zurückgewiesenem
Widerspruch werden höchstens 20% Aufschlag fällig + 5,62 €
Zustellgebühr. Daher ist die Chance, dass wir auch hier gemeinsam
etwas erreichen höher, als das zusätzliche Risiko!
Der Widerspruch ist ähnlich wie bei den OWi einzureichen, am Besten
wieder per Einschreiben schicken, damit ihr einen Beleg dafür habt.
In dieser Sache läuft das erste Verfahren vor
dem Verwaltungsgericht, solltet ihr also nach dem Einlegen eines
Widerspruchs dessen endgültige Zurückweisung erhalten, empfehlen
wir, bei der Behörde die Aussetzung des Verfahrens
zu beantragen. Dies kann mit einem einfachen Verweis auf das laufende
Verfahren erreicht werden.
Der Arbeitskreis Jura bei resist
hat Infomaterialien mit vielen nützlichen Tipps zum Umgang
mit den Bescheiden und zu weitergehenden Fragen erarbeitet.
24.7.2003: zu Nötigungsvorwürfen mit Urteilen
des BverfG: PDF
20.7.2003: Protokoll des überregionalen Rechtshilfetreffens
in FFM: HTML
| PDF
27.6.2003: zu Kosten, Erzwingungshaft, Koordination
durch resist etc.: HTML
| PDF
11.6.2003: zum Umgang mit Anhörungsbogen
und Bußgeldbescheid: HTML
| PDF
Jan. 2003: allgemeines Rechtshilfeinfo zu Zivilem
Ungehorsam HTML
| PDF
... oder alle Rechtshilfeinfos
als gezippte PDF-Dateien herunterladen.
Unser Vorschlag für den Umgang mit dem Bußgeldbescheid
oder Strafbefehl:
- Ihr solltet auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid/Strafbefehl
einlegen. Dies muss schriftlich und sollte am besten per Einwurfeinschreiben
geschehen, damit ihr einen Beleg für euren Widerspruch habt.
Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen. Sie beginnt mit dem Tag
der Zustellung des Bescheids.
Eine Begründung ist nicht nötig. Es reicht, zu schreiben:
"Hiermit lege ich Einspruch ein gegen den Bußgeldbescheid
bzw. Strafbefehl vom ...... (Datum) ..... (Aktenzeichen)." Unterschrift
natürlich nicht vergessen!
Den Widerspruch zum Bußgeldbescheid müsst ihr zurück
an das Magistrat Frankfurt schicken, den Widerspruch zum Strafbefehl
direkt an das Amtsgericht.
- Der AK Jura von resist wird das weitere
Vorgehen koordinieren. Wer daran Interesse hat, schicke bitte eine Kopie
des Bescheides/Strafbefehls (und möglicher weiterer Schreiben)
an:
Komitee für Grundrechte und Demokratie
z.Hd. Martin Singe
Aquinostr. 7-11
50670 Köln
Was könnt ihr außerdem tun?
- Bitte tragt euch in die allgemeine Mailingliste
zu Rechtsfragen ein. Hier erhaltet ihr wichtige Infos zum weiteren
Vorgehen und könnt Fragen stellen (aber bitte nur, wenn diese nicht
schon hier in der Jura-Ecke beantwortet werden!).
- Für TeilnehmerInnen der Nord-
und Südtorblockaden
gibt es separate Mailinglisten zur besseren Koordination. Wir empfehlen
jedoch auch für diese TeilnehmerInnen das zusätzliche Abonnement
der allgemeinen Mailingliste!
- ein generelles Info 'Was
nach Aktionen passieren kann'
- Hier
gibt es einen ausführlichen Text zu völkerrechtlichen
Fragen
- Hier könnt ihr ein Muster für ein Begründungsschreiben
(OWi) herunterladen: PDF
- Die entsprechenden Gesetzestexte im Netz: GG
| OWiG
| VersG
| HSOG
| StGB
- an regionalen
Workshops und Info-Veranstaltungen zu Prozessvorbereitung und Rechtswissen
in verschiedenen Städten teilnehmen
- bei der juristischen Arbeit mitwirken. Schreibt einfach
eine Mail an jura@resistthewar.de
(auch für andere Rückfragen)
letztes Update:
Montag, 26.07.2004 13:59
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