§§§ Jura-Ecke §§§  
 


Infos Rund um den aktuellen Verfahrensstand



!!!Aktualisiert (26.7.2004): Gerichtstermine !!!

Die ersten Runde der Verfahren der Südtorblockade sind inzwischen gelaufen. Am 22.7.2004 endete erstmals ein Prozess gegen Blockierer des Südtors mit Freispruch (Pressemitteilung als PDF). Bereits am 14.6.2004 wurden Blockierer des Südtores zu nur € 5.- Geldbuße verurteilt, nachdem die Staatsanwaltschaft deutlich gemacht hatte, dass sie einen Freispruch nicht dulden würde (Pressemitteilung als PDF). Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft bereits Widerspruch eingelegt, hier geht das Verfahren also in die nächste Instanz. Weitere Verfahren wurden gegen Auflagen eingestellt (mit Einverständnis der Betroffenen), andere endeten mit Verurteilung - bei ihnen läuft nun die Revision.
Inzwischen wurde auch díe erste Verfassungsbeschwerde eingelegt, da ein Gericht die Einlegung der Revision verwehrt hatte.
Bei den Nötigungsvorwürfen zur Nordtorblockade sind die ersten Verfahren im August angesetzt (siehe Gerichtstermine).

Gebührenbescheide des Transportdezernates:
Das Land Hessen versucht weiter, die durch den unnötigen und ungerechtfertigten Polizeieinsatz entstandenen Kosten auf die Blockadeteilnehmer durch Wegtrage- und Gewahrsamsgebühren abzuwälzen. Näheres hierzu in unserer Pressemitteilung.
Der AK Jura von resist empfiehlt, gegen die Gebührenbescheide ebenfalls Widerspruch einzulegen. Eine Musterbegründung haben wir von einem Anwalt verfassen lassen, sie kann hier eingesehen und ggf. persönlich angepasst werden. Bei zurückgewiesenem Widerspruch werden höchstens 20% Aufschlag fällig + 5,62 € Zustellgebühr. Daher ist die Chance, dass wir auch hier gemeinsam etwas erreichen höher, als das zusätzliche Risiko!
Der Widerspruch ist ähnlich wie bei den OWi einzureichen, am Besten wieder per Einschreiben schicken, damit ihr einen Beleg dafür habt.
In dieser Sache läuft das erste Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, solltet ihr also nach dem Einlegen eines Widerspruchs dessen endgültige Zurückweisung erhalten, empfehlen wir, bei der Behörde die Aussetzung des Verfahrens zu beantragen. Dies kann mit einem einfachen Verweis auf das laufende Verfahren erreicht werden.


Der Arbeitskreis Jura bei resist hat Infomaterialien mit vielen nützlichen Tipps zum Umgang mit den Bescheiden und zu weitergehenden Fragen erarbeitet.
24.7.2003: zu Nötigungsvorwürfen mit Urteilen des BverfG: PDF
20.7.2003: Protokoll des überregionalen Rechtshilfetreffens in FFM: HTML | PDF
27.6.2003: zu Kosten, Erzwingungshaft, Koordination durch resist etc.: HTML | PDF
11.6.2003: zum Umgang mit Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid: HTML | PDF
Jan. 2003
: allgemeines Rechtshilfeinfo zu Zivilem Ungehorsam HTML | PDF
... oder alle Rechtshilfeinfos als gezippte PDF-Dateien herunterladen.

Unser Vorschlag für den Umgang mit dem Bußgeldbescheid oder Strafbefehl:

  • Ihr solltet auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid/Strafbefehl einlegen. Dies muss schriftlich und sollte am besten per Einwurfeinschreiben geschehen, damit ihr einen Beleg für euren Widerspruch habt.
    Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen. Sie beginnt mit dem Tag der Zustellung des Bescheids.
    Eine Begründung ist nicht nötig. Es reicht, zu schreiben: "Hiermit lege ich Einspruch ein gegen den Bußgeldbescheid bzw. Strafbefehl vom ...... (Datum) ..... (Aktenzeichen)." Unterschrift natürlich nicht vergessen!
    Den Widerspruch zum Bußgeldbescheid müsst ihr zurück an das Magistrat Frankfurt schicken, den Widerspruch zum Strafbefehl direkt an das Amtsgericht.
  • Der AK Jura von resist wird das weitere Vorgehen koordinieren. Wer daran Interesse hat, schicke bitte eine Kopie des Bescheides/Strafbefehls (und möglicher weiterer Schreiben) an:

    Komitee für Grundrechte und Demokratie
    z.Hd. Martin Singe
    Aquinostr. 7-11

    50670 Köln

Was könnt ihr außerdem tun?

  • Bitte tragt euch in die allgemeine Mailingliste zu Rechtsfragen ein. Hier erhaltet ihr wichtige Infos zum weiteren Vorgehen und könnt Fragen stellen (aber bitte nur, wenn diese nicht schon hier in der Jura-Ecke beantwortet werden!).
    - Für TeilnehmerInnen der Nord- und Südtorblockaden gibt es separate Mailinglisten zur besseren Koordination. Wir empfehlen jedoch auch für diese TeilnehmerInnen das zusätzliche Abonnement der allgemeinen Mailingliste!
  • ein generelles Info 'Was nach Aktionen passieren kann'
  • Hier gibt es einen ausführlichen Text zu völkerrechtlichen Fragen
  • Hier könnt ihr ein Muster für ein Begründungsschreiben (OWi) herunterladen: PDF
  • Die entsprechenden Gesetzestexte im Netz: GG | OWiG | VersG | HSOG | StGB
  • an regionalen Workshops und Info-Veranstaltungen zu Prozessvorbereitung und Rechtswissen in verschiedenen Städten teilnehmen
  • bei der juristischen Arbeit mitwirken. Schreibt einfach eine Mail an jura@resistthewar.de (auch für andere Rückfragen)

letztes Update: Montag, 26.07.2004 13:59