Pressemitteilungen von resist:

 

16.11.2003: Pressemitteilung: Hessen will Friedensbewegung abkassieren

30.10.2003: Pressemitteilung: Frankfurter Amtsgericht stellt drei Strafverfahren ein

28.10.2003: Pressemitteilung: Frankfurter Amtsgericht verurteilt Friedensdemonstranten

12.09.2003:Pressemitteilung: Blockadeverfahren gegen Kriegsgegner werden eingestellt!

27.08.2003: Pressemitteilung: Prozesslawine gegen Kriegsgegner steht bevor

27.6.2003: Presseerklärung: Stadt Frankfurt ermittelt gegen Aktionsteilnehmer

25.3.2003: Presseerklärung: Resist fordert Bundesregierung zum Handeln auf

21.3.2003: Presseerklärung: Resist kündigt weitere Aktion zivilen Ungehorsams an

12.2.2003: Presseerklärung: Resist hält weiter an Blockadeplänen fest

9.2.2003 Presseerklärung zur Resist-Transparentaktion am Alex in Berlin

16.1.2003 Einladung zur resist-Pressekonferenz am 22.1.03 in Berlin - NEIN zum Krieg - NEIN zu jeglicher deutscher Unterstützung

3.1.2003 Presseerklärung: resist wirft Bundesregierung Vorbereitung eines Angriffskrieges vor!

14.12.2002 Presseerklärung zur resist-Demonstration am 14.12.02 an der Rhein/Main-Airbase

6.12.2002 Einladung zur resist-Pressekonferenz am 12.12.02 in Berlin

 

Bonn/Köln/Frankfurt, 16.11.2003
PRESSEMITTEILUNG

Hessen will Friedensbewegung abkassieren

Blockierer der US-Air-Base sollen Wegtrage- und Gewahrsamsgebühren zahlen

Gegen 1.300 Personen aus der Friedensbewegung hatte die
Staatsanwaltschaft Frankfurt nach den Blockaden der US-Airbase
Rhein-Main im Irak-Krieg Verfolgungsmaßnahmen eingeleitet.
Schließlich wurden an alle Blockierer Bußgeldbescheide über 118,50
Euro versendet. Nachdem alle Betroffenen Einspruch gegen die
Bescheide eingelegt hatten, war das Amtsgericht nicht bereit, mit
den anstehenden Hauptverhandlungen zu beginnen. Die Kriegsgegner
wollten in den Verhandlungen die Völkerrechtswidrigkeit des Irak-
Krieges anprangern. Stattdessen stellte das Amtsgericht alle
Verfahren ein, "da eine Ahndung nicht geboten scheint" (Bescheid
z.B. 6140 Js 228451/03 942 Owi vom 4.11.2003).

Die Erleichterung der Friedensaktivisten war von kurzer Dauer. Fast
zeitgleich mit den Benachrichtigungen über die
Verfahrenseinstellungen verschickte das Land Hessen Kostenbescheide
für Polizeigebühren. Für das Wegtragen einer Person werden 30 Euro
berechnet, für den Transport zum Gewahrsam pro Person 31 Euro, für
die Gewahrsamsunterbringung (in überbelegten kalten Kachelzellen) 20
Euro pro Person. Zuständig für die Gebühreneintreibung ist das
Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung, Wiesbaden.

Sprecher der Kampagne "resist the war", die die Blockadeaktionen an
der US-Airbase organisiert hatte, bezeichneten die Kostenbescheide
als skandalös: Um einer gerichtlichen Auseinandersetzung um den
völkerrechtswidrigen Irak-Krieg aus dem Wege zu gehen, würden
einerseits die Bußgeldbescheide aufgehoben, andererseits versuche
das Land Hessen nun, die Friedensdemonstranten mit rechtlich
schwieriger zu begegnenden Kostenbescheiden zu bestrafen.

Weiterhin werden gegen einige Demonstranten Strafprozesse wegen
Nötigung bzw. Widerstands gegen die Staatsgewalt durchgeführt (in
der Regel wegen Unterhakens der Arme während der Blockade-Räumung;
ein staatsanwaltschaftlich beantragter Strafbefehl in Sachen
"Widerstand gegen die Staatsgewalt" wegen Zusammenknotens von
Schnürsenkeln zweier Personen wurde richterlicherseits abgelehnt).
Die bisherigen Urteile in den Prozessen sind widersprüchlich.

Am kommenden Freitag, 21.11.2003, findet um 10.15 Uhr in
Gerichtsgebäude A,
I. Stock, Raum 102, die nächste Amtsgerichts-Verhandlung statt.


Martin Singe, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Köln,
0221-9726920
Mani Stenner, Netzwerk Friedenskooperative, Bonn,
0228-692904

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Frankfurt/Köln/Bonn, 30.10.2003
Frankfurter Amtsgericht stellt drei Strafverfahren gegen Sitzdemonstranten ein

Beim 2. Prozess gegen Beteiligte der Sitzblockaden vor der US-
Airbase während des Irak-Krieges entschied der Frankfurter
Amtsrichter Biernath, die Verfahren gegen eine Auflage einzustellen.
Die drei wegen des Nötigungsvorwurfs Angeklagten hatten
verdeutlicht, dass es ihnen um Protest gegen den
völkerrechtswidrigen Krieg und die grundgesetzwidrige Beteiligung
der Bundesregierung an diesem Krieg ging. Der Krieg sei verwerflich
gewesen, nicht aber das verantwortungsbewusste Handeln der
Demonstrierenden, erklärte eine Angeklagte, die selbst Verwandte in
Bagdad hat. Es sei darum gegangen, den Staat vor fortgesetztem
Verfassungsbruch zu schützen, machte ein weiterer Angeklagter
deutlich.

Richter Biernath, der die Ausstellung der von der Staatsanwaltschaft
beantragten Srafbefehle verweigert hatte, machte zu Beginn der
Verhandlung deutlich, dass er starke Bedenken habe, ob der
strafrechtliche Tatbestand der Nötigung subjektiv und objektiv
gegeben sei. Es gebe gute Gründe - so der Richter - den Krieg gegen
den Irak als völkerrechtswidrig zu bewerten. Rechtsanwalt Scherzberg
betonte, dass die Blockade des Airbase-Tores das Ziel der Aktion
war; zur Blockade der Umgehungsstraße sei es nur durch das
Polizeivorgehen gekommen.

Nur wegen der uneinsichtigen und unnachgiebigen Haltung der
Staatsanwaltschaft kam es nicht zu einem - vom Richter als möglich
angedeuteten - Freispruch oder zu einer Verfahrenseinstellung ohne
Auflagen. Die Staatsanwaltschaft machte deutlich, dass sie gegen
eine solche Entscheidung vorgehen würde. Da die Betroffenen aus
persönlichen Gründen den Instanzenweg weiterer Gerichtsverfahren
nicht beschreiten wollten, wurde das Verfahren nach § 153a StPO
eingestellt. Als Auflagen erhielten die Beteiligten wahlweise 20
Tage gemeinnütziger Arbeit bzw. 150 Euro Geldbuße.

Rechtsanwalt Scherzberg machte deutlich, dass diese
Verfahrenseinstellung nur wegen in der jeweiligen Lebenssituation
der Angeklagten liegenden Gründe akzeptiert werde. In
gleichgelagerten noch bevorstehenden Fällen sei man bereit,
durchzuprozessieren und gegebenenfalls bis zum
Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu gehen. Im Kontext der
Kampagne "resist the war" stehen beim Frankfurter Amtsgericht noch
gegen etwa 40 Personen Strafprozesse an.

Sprecher der "resist"-Kampagne werteten die heutigen
Verfahrenseinstellungen - nach der Verurteilung eines Studenten am
vergangenen Montag - als Erfolg. Offensichtlich gebe es am
Amtsgericht Frankfurt auch Richter, die der Staatsanwaltschaft
widersprechen und in der Protestform gewaltfreier Sitzblockaden
gegen den Irak-Krieg keine strafrechtlich relevante Handlung
erkennen können.


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PRESSEMITTEILUNG

Frankfurter Amtsgericht verurteilt Friedensdemonstranten

Am 27. Oktober hat das Amtsgericht Frankfurt/M. im ersten Strafprozess gegen einen an der
gewaltfreien Sitzblockade vor der US-Airbase Beteiligten eine Verurteilung ausgesprochen.
Ein Student aus Heidelberg wurde zu 20 Tagessätzen auf Bewährung sowie einer Geldbuße
von 100 Euro verurteilt. Der Angeklagte hatte sich im Rahmen der „resist-the-war"-
Kampagne mit insgesamt mehreren tausend Personen während des Irak-Krieges an den
Sitzblockaden der Friedensbewegung beteiligt, um gegen den völkerrechtswidrigen Krieg zu
demonstrieren.

Amtsrichterin Wild sah den Straftatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) als verwirklicht an.
Dieser Tatbestand erfordert die Ausübung von Gewalt. Außerdem muss die Ausübung der
Gewalt in Relation zum angestrebten Zweck als „verwerflich" eingestuft werden können.
1995 hatte das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass gewaltfreie Sitzblockaden nicht als
Gewaltausübung angesehen werden dürfen. Seinerzeit wurden sämtliche Prozesse, die wegen
der 1983 stationierten atomaren Mittelstreckenraketen (Pershing II u.a. in Mutlangen; Cruise
Missiles im Hunsrück) geführt worden waren und mit Verurteilungen geendet hatten, wieder
aufgerollt. Tausende Betroffene wurden nach dem Verfassungsgerichtsbeschluss entschädigt,
bzw. erhielten sie die gezahlten Strafgelder zurückerstattet. Damals stand fest: Wenn der
Gesetzgeber im Hinblick auf gewaltfreie Sitzblockaden eine Strafbarkeitslücke sehe, müsse er
diese mit einem eigenen Strafgesetzparagraphen schließen.

Die Kampagne „resist-the-war" sieht in dem Urteil einen untauglichen Versuch, politisch
verantwortungsbewusste junge Menschen mit strafrechtlichen Methoden einschüchtern zu
wollen. Amtsrichterin Wild hat im ersten Prozess gegen einen Teilnehmer an der US-Airbase-
Blockade den Nötigungsparagraphen erneut aus der juristischen Mottenkiste ausgegraben.
Beim Gewaltbegriff berief sie sich auf einen verfassungsrechtlich untergeordneten BGH-
Beschluss. Eine Prüfung des Verwerflichkeitstatbestandes hinsichtlich der Völkerrechts- und
Grundgesetzwidrigkeit des Irak-Krieges ließ die Richterin völlig außer Acht. Die notwendige
rechtssystematische Diskussion des Verhältnisses von Völkerrecht und Grundgesetz zu
einfachen strafgesetzlichen Regelungen wurde in der Urteilsbegründung mit keiner Silbe
berührt.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt strebt offensichtlich mit aller Macht strafrechtliche
Verurteilungen der Beteiligten an den Sitzblockaden an. Der Frankfurter Amtsrichter Rupp
hatte sich in Anlehnung an den Verfassungsgerichtsbeschluss zu Sitzblockaden in drei Fällen
geweigert, die von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehle auszustellen. Gegen diese
Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft umgehend Beschwerde eingelegt.

Gegen das Urteil von Amtsrichterin Wild ist bereits Berufung eingelegt. Die Kampagne
„resist-the-war" ist bereit, notfalls bis zum Verfassungsgericht zu prozessieren. Ein nächster
Prozess in gleicher Sache findet gegen drei Personen am 30.10.2003 statt (AG Frankfurt/M.,
Gerichtsgebäude E, Hammelsgasse 1, 9.00 Uhr, Raum 22, I. OG).

Manfred Stenner, Netzwerk Friedenskooperative, Bonn (Tel. 0228/692904)
Martin Singe, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Köln (Tel. 0221/9726930)


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PM Friedenskooperative: 1000 Blockadeverfahren eingestellt

"resist the war", c/o Netzwerk Friedenskooperative
Römerstr. 88, 53111 Bonn

Pressemitteilung
Bonn/Frankfurt, 12.9.2003

Blockadeverfahren gegen Kriegsgegner werden eingestellt!

Friedensbewegung siegt im Rechtsstreit um Sitzblockaden vor
Frankfurter US-Airbase

Die für Ordnungswidrigkeiten zuständigen Frankfurter Amtsrichter
haben alle anhängigen Verfahren wegen der Blockaden der US-Airbase
während des Irak-Krieges eingestellt. Die Stadt Frankfurt hatte
gegenüber 1.300 Mitgliedern der Friedensbewegung Bußgeldverfahren
wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet. Mit den
Bußgeldbescheiden forderte die Stadt in allen Fällen einen Betrag
von jeweils 118,50 Euro. Nahezu alle Betroffenen hatten Einspruch
eingelegt, was jetzt zum Erfolg führte. Die Koordinatoren der
Blockadekampagne von „resist the war“ vermuten „eine Mischung aus
Arbeitsüberlastung und Einsicht“, die zu der richterlichen
Entscheidung geführt habe. Die Verfahrenseinstellungen sind
rechtskräftig und können auch von der Staatsanwaltschaft nicht
angegriffen werden.

Auch die in einzelnen Fällen von der Staatsanwaltschaft
eingeleiteten Strafverfahren wegen Nötigung werden nicht zum
staatlich gewünschten Erfolg führen. So hat sich Richter Rupp vom
Amtsgericht Frankfurt bereits in drei Fällen geweigert, die von der
Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehle auszustellen. Er
argumentiert dabei getreu der Verfassungsgerichtsentscheidung von
1995: Der für eine Nötigung erforderliche Tatbestand der
Gewaltausübung sei nicht erfüllt. Auch die notwendige Gesamtabwägung
aller beeinträchtigter Interessen im Rahmen der vorgeschriebenen
Verwerflichkeitsprüfung führe nicht zum Ergebnis, dass das Verhalten
der Demonstrierenden rechtswidrig war. (Az u.a.: 980 Cs 6140 Js
223748/03-1008 vom 8.9.2003)

Andere Richter am Amtsgericht haben diese Konsequenz hinsichtlich
der Strafbefehle noch nicht so klar gezogen. Zum Teil wurden
Verfahrenseinstellungen gegen Geldbuße verfügt, eine
Hauptverhandlung ist für Ende Oktober vorgesehen. In weiteren
Strafverfahren gibt es bislang noch keine Entscheidungen. Sollte an
der Strafverfolgung festgehalten werden, wollen die Kriegsgegner die
Prozesse zur öffentlichen Diskussion der Politik der kriegsführenden
Staaten sowie der Bundesregierung nutzen und die Völkerrechts- bzw.
Grundgesetzwidrigkeit des Irak-Krieges feststellen lassen.

Die resist-Kampagne wertet die bisherigen Ergebnisse als großen
politischen Erfolg für die Friedensbewegung. Öffentlichkeit und
Presse werden über den weiteren Fortgang der Strafverfahren und über
Prozesstermine informiert werden.

Mani Stenner, Netzwerk Friedenskooperative, Bonn
(Tel. 0228/692904)

Martin Singe, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Köln
(Tel. 0221/9726930)

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"resist the war", c/o Netzwerk Friedenskooperative
Römerstr. 88, 53111 Bonn, Tel. 0228/692904

Bonn/Köln, 27.08.2003

Frankfurt/M.: Prozesslawine gegen Kriegsgegner steht bevor

Mehrere tausend Menschen hatten sich im Frühjahr an gewaltfreien
Widerstandsaktionen gegen den Irak-Krieg beteiligt. Die meisten
Aktionen fanden im Rahmen der Kampagne "resist the war" statt, die
zu Zivilem Ungehorsam gegen den Krieg aufgerufen hatte. Bei
Blockadeaktionen vor der US-Airbase Frankfurt wurden hunderte
Beteiligte vorübergehend festgenommen. Nachdem das Ordnungsamt im
Juni an über 1.300 Personen Anhörungsbogen verschickt hatte, folgen
nun ebenso viele Bußgeldbescheide über jeweils 118,50 Euro.
Zusätzlich werden gegen einige der Beteiligten wegen des
strafrechtlichen Vorwurfs der Nötigung und gegen Koordinatoren der
"resist"-Kampagne wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz
Strafbefehle erlassen.

Nahezu alle der von dieser staatlichen Verfolgung Betroffenen haben
Einspruch gegen die Bescheide eingelegt. Ordnungsamt und
Staatsanwaltschaft Frankfurt haben sich verkalkuliert: Die
Einschüchterung durch Bußgeldbescheide und Strafbefehle hat nicht
den staatlicherseits gewünschten Erfolg gebracht. Vielmehr werden
alle Betroffenen sich aktiv vor Gericht gegen die erhobenen Vorwürfe
zur Wehr setzen. Erstmals seit den achtziger Jahren wird es wieder
Massenprozesse wegen gewaltfreien Widerstandes gegen Krieg geben.

Erste Prozesse wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz
(Ordnungswidrigkeit) und wegen des Vorwurfs der Nötigung
(Strafgesetzbuch § 240) werden bereits im September und Oktober in
Frankfurt stattfinden. In diesen Prozessen wollen die Kriegsgegner
die Politik der kriegsführenden Staaten sowie der Bundesregierung
öffentlich anprangern und die Völkerrechts- bzw.
Grundgesetzwidrigkeit des Irak-Krieges feststellen lassen . Der
Krieg gegen den Irak habe u.a. gegen das Gewaltverbot der UN-Charta
und gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes verstoßen. Die
Bundesregierung hatte den USA rechtswidrig Überflugrechte und die
kriegerische Nutzung ihrer Basen auf dem Boden der Bundesrepublik
gewährt.

Im Falle der Führung völkerrechts- und grundgesetzwidriger Kriege
hätten Bürger die Pflicht zum gewaltfreien Widerstand - so die
Koordinationsgruppe von "resist the war" in einer Pressemitteilung.
Die Beteiligten sind bereit, die Prozesse gegebenenfalls bis zum
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durchzustreiten. Zugleich sind
diese Prozesse die einzige und letzte Chance, das höchste
bundesdeutsche Gericht mit der grundgesetzwidrigen Unterstützung des
Krieges durch die Bundesregierung zu befassen, nachdem der
Generalbundesanwalt die Verfolgung sämtlicher Strafanzeigen gegen
die Bundesregierung eingestellt hatte.

Rechtzeitig vor anstehenden Prozessen werden Presse und
Öffentlichkeit über die konkreten Gerichtstermine informiert. Zu den
ersten Prozessen werden Völkerrechtler als Sachverständige
eingeladen, die die Rechtswidrigkeit des Krieges gegen den Irak
nachweisen werden.

Für die Koordinierungsgruppe "resist the war":
Manfred Stenner, Netzwerk Friedenskooperative, Bonn
Martin Singe, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Köln

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resist the war / AG Rechtliches
c/o Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7-11, 50670 Köln

Köln, 27. Juni 2003

Pressemitteilung

resist-Aktionen: Stadt Frankfurt ermittelt gegen Demonstranten.
1.363 Verfahren eingeleitet.

Das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat Ermittlungen wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit gegen 1.273 Personen (90 Personen mit je zwei Verfahren) eingeleitet, die sich an gewaltfreien Sitzdemonstrationen vor der US-Airbase Frankfurt/Main während des Krieges gegen den Irak beteiligt hatten. Ihnen werden Verstöße gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen, da sie sich nicht an erteilte Versammlungs-Auflagen gehalten und sich nach Versammlungsauflösung nicht entfernt hätten.

Die Ordnungsbehörde hat seit Anfang Juni 1.363 Anhörungsbogen an die Betroffenen verschickt. Es folgen Bußgeldbescheide, in denen eine Geldbuße von 100 Euro und 18 Euro Verwaltungsgebühr für jeden Verstoß gefordert wird. Damit ergibt sich eine Gesamtforderung an die Demonstrationsteilnehmenden in Höhe von über 160.000 Euro. In mehreren Einzelfällen werden neben den Ordnungswidrigkeiten auch Straftaten konstruiert, etwa wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (Unterhaken bei der Räumung) oder Beamtenbeleidigung.

Die Betroffenen werden gegen die Bußgeldbescheide Einspruch einlegen. Sie wollen die Rechtfertigungsgründe für diese gewaltfreien Aktionen vor den Gerichten in Hauptverhandlungen darlegen. Da der Angriffskrieg gegen den Irak sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen das Völkerrecht und das Gewaltverbot der UN-Charta verstoßen hat, liegen Gründe für einen rechtfertigenden Notstand vor.

Die bundesweite Kampagne "resist the war" hatte zu Aktionen Zivilen Ungehorsams an kriegsbeteiligten Einrichtungen aufgerufen. Tausende haben sich an gewaltfreien Sitzblockaden vor allem vor US-Militäreinrichtungen beteiligt. Die umfangreichsten polizeilichen Räumungen fanden anlässlich der Großblockaden vor der Frankfurter US-Airbase am 15.3. und 29.3.2003 statt. Hunderte Betroffene wurden nach den Räumungen mehrstündig in Polizei-Gewahrsam verbracht oder anderenorts ausgesetzt.

Bei einer anderen resist-Aktion in Geilenkirchen gegen die Beteiligung der deutschen AWACS-Piloten am Irak-Krieg leiteten die Staatsanwaltschaften Aachen und Bonn Ermittlungen gegen die Initiatoren wegen des Verdachts des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten ein. Diese wurden Ende Mai jedoch wieder eingestellt.

Die Arbeitsgruppe Rechtliches von "resist the war" wird die in Frankfurt bevorstehenden Prozesse begleiten und die Öffentlichkeit regelmäßig über Prozesstermine und den Stand der Prozessentwicklung informieren.

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Erfolgreiche Aktion am Alexanderplatz in Berlin
resist-Aktivisten entrollten riesiges Peace-Zeichen gegen einen
Irak-Krieg

Verden, Berlin 9.2.03. Aktivisten der Kampagne "resist - Sich dem
Irak-Krieg widersetzen!" haben heute morgen in Berlin am Baugerüst des
"Hauses des Lehrers" ein riesiges Peace-Zeichen installiert. Auf einer
Fläche von 1000 qm formten sie mit 40 weißen Planen das Zeichen. Die
Aktion knüpfte an die bis zu Beginn der Renovierungsarbeiten an der
gesamtem Häuserfont vorhandene Lichtinstallation an, die während des
Afghanistan-Krieges ebenfalls ein Peace-Zeichen bildete.

Die Aktivisten beabsichtigten mit ihrer Aktion, ein Zeichen gegen den
von der Bush-Administration angedrohten Angriffskrieg gegen den Irak
zu setzen. Sie wiesen gleichzeitig auf die Grossdemonstration der
Friedensbewegung am kommenden Samstag, den 15.2.03, und auf die große
gewaltfreie Sitzblockade von resist am 22.2.03 vor der US-Airbase
Rhein/Main bei Frankfurt hin.

Bilder von der Aktion sind bei AP zu erhalten.

>Für Rückfragen:
Christoph Bautz, resist-Pressesprecher, Attac-Rat, Artilleriestr. 6,
27283 Verden, Tel.: 0 42 31 - 95 75 96, 0163 - 59 57 593

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24-stündige Sitzblockade am 15.3.03 vor der US-Airbase Rhein/Main

Trotz Verbotes hält resist weiter an den Planungen fest.

Verden, Berlin.
Die große, mindestens 24-stündige resist-Sitzblockade am 15.3.03 vor der US-Airbase Rhein/Main und die Demonstration zum Haupttor sind von Poliziei und Ordnungsamt der Stadt Frankfurt untersagt worden. Die Kampagne resist hält aber weiter an ihren Planungen fest und will die Aufhebung des Verbotes juristisch erstreiten. „Unser Grundrecht auf Versammlungsfreiheit lassen wir uns nicht beschneiden und werden alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen“, so Christoph Bautz, Pressesprecher von resist. „Wir gehen weiter davon aus, dass die Gerichte zumindest das Verbot der Demonstration zum Haupttor der Airbase aufheben werden.“
Neben dem Haupttor sollen auch zwei weitere Zufahrten der Airbase blockiert werden. Schon am 22.2.03 blockierten im Rahmen von resist 3000 Menschen für fünf Stunden die Airbase, ohne dass die Polizei eingriff. „Es ist unverständlich, warum eine Aktion, die vor drei Wochen erlaubt wurde, jetzt plötzlich untersagt wird.“
Den Auftakt zur Sitzblockade am Haupttor bildet eine Demonstration, die um 12.00 Uhr mit einer Kundgebung am S-Bhf Frankfurt-Zeppelinheim beginnt und von dort zur Airbase führt. Nach Abschluss der Demonstration wird die mindestens 24-stündige Sitzblockade mit tausenden Menschen beginnen.
Ziel ist es, mit dieser Aktion Zivilen Ungehorsams ein entschiedenes Zeichen gegen den drohenden Krieg zu setzen. „Resist will zum einen die britische und US-amerikanische Öffentlichkeit erreichen und die dortige Friedensbewegung unterstützen. Wenn dort weiter die Stimmung kippt, ist dies wohl die letzte verbleibende Chance, Blair und Bush doch noch in letzter Minute von einem Krieg abzuhalten“, so Bautz. Zum zweiten will resist den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, jegliche Beteiligung Deutschlands am Krieg zu unterbinden. „Die Nutzung von Militärbasen und Überflugsrechte für US-amerikanische und britische Militärflugzeuge verstößt gegen das Grundgesetz, das die Vorbereitung eines Angriffskrieges untersagt.“ Die US-Airbase Rhein/Main stellt eine zentrale Drehscheibe des US-amerikanischen Truppenaufmarschs da. „An diesem hochsymbolischen Ort werden wir Sand im Getriebe sein“, so Bautz.

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Resist fordert Bundesregierung zum Handeln auf:

Kriegsablehnende Resolution in den UN-Sicherheitsrat einbringen - Überflugrechte untersagen!

Frankfurt, 25.3.03 Die Antikriegs-Kampagne resist fordert von der deutschen Bundesregierung, möglichst gemeinsam mit weiteren Staaten eine den Irak-Krieg ablehnende Resolution in den UN-Sicherheitsrat einzubringen. Diese soll den Angriff auf den Irak als
völkerrechtswidrig verurteilen sowie eine sofortige Einstellung der Kampfhandlungen und den Abzug aller fremden Truppen aus Irak fordern. "Es ist davon auszugehen, dass USA und Großbritannien eine den Irak-Krieg als völkerrechtswidrig verurteilende Resolution mit ihrem
Veto blockieren würden", befürchtet Christoph Bautz, Pressesprecher von resist. "Die Mehrheit der Staaten im Sicherheitsrat werden sich aber sicherlich anschließen und dies würde die Isolation der USA und Großbritanniens einmal mehr aller Welt vor Augen führen."

Auch eine Verurteilung des Krieges durch die UN-Vollversammlung hält resist für sinnvoll, auch wenn deren Resolutionen im Unterschied zum UN-Sicherheitsrat lediglich empfehlenden Charakter haben. "Dies würde die UN stärken und vor der Bedeutungslosigkeit bewahren", so Bautz. Die UN muss nach Ansicht von Bautz verstärkt darauf drängen, die
erfolgreichen Waffeninspektionen fortsetzen zu dürfen.

Zum zweiten fordert resist die Bundesregierung auf, britischen und US-amerikanischen Militärflugzeugen die Überflugrechte innerhalb des deutschen Luftraums zu entziehen. "In der Vergangenheit haben NATO-Mitglieder mehrfach zu solchen Mitteln gegriffen", stellt
Clemens Ronnefeldt, Sprecher von resist fest. So habe Willy Brandt 1973 im Yom-Kippur-Krieg zwischen Israel und einigen arabischen Staaten den USA die Überflugrechte verweigert. 1986 entzogen Frankreich, Spanien und Portugal in Großbritannien startenden
US-Kampfbomber die Überflugrechte, die Lybien bombardierten. "Nach Artikel 26 GG ist die Bundesregierung dazu verpflichtet, sämtliche Unterstützungsmaßnahmen für einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu unterlassen", so Ronnefeldt. "Wenn die Regierung britischen und US-amerikanischen Militärflugzeugen keine Überflugrechte untersagt,
begeht sie Verfassungsbruch und macht sich strafbar.
"Mit einer gewaltfreien Blockade der US-Airbase Rhein/Main am kommenden
Samstag den 29.3.03 ab 12.00 Uhr will die Kampagne resist auch ihre Forderungen an die Bundesregierung unterstreichen. Resist erwartet bei dieser Aktion weit mehr Teilnehmer als bei den letzten beiden Blockaden, wo jeweils ca. 2.000 Menschen die Airbase für bis zu zehn
Stunden blockierten.


>Für Rückfragen:
Christoph Bautz, c/o Attac-Rat, Artilleriestr. 6, 27283 Verden, Tel.:
0 42 31 - 95 75 96, 0163 - 59 57 593
Clemens Ronnefeldt, c/o Versöhnungsbund, Ortsstr. 13, 56288 Krastel,
Tel.: 06762 - 29 62

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Resist kündigt massenhafte Aktionen Zivilen Ungehorsams an:

Blockade der US-Airbase Rhein/Main ab dem 29.3.03

Frankfurt, 21.3.03 Die Antikriegs-Kampagne resist kündigt nach Beginn des Irak-Krieges für die nächsten Tage entschlossene und massenhafte Aktionen Zivilen Ungehorsams an. Zum einen wird am 22.3.03 ab 15.00 Uhr vor dem Fliegerhorst Spangdahlem/Eifel eine Sitzblockade von resist in Zusammenarbeit mit der Aktionsgemeinschaft Frieden stattfinden. Einen vorläufigen Höhepunkt des Protests von resist soll dann am 29.3.03 ab 11.00 Uhr eine 24-stündige Blockade der US-Airbase Rhein/Main bei Frankfurt darstellen. Die Frankfurter US-Airbase Rhein/Main stellt eine zentrale Drehscheibe des Transports von Nachschubmaterial in die
Golfregion dar. Resist erwartet bei dieser Aktion weit mehr Teilnehmer als bei den letzten beiden Blockaden, wo jeweils ca. 2.000 Menschen die Airbase für bis zu 8 Stunden blockierten. Neben dem Haupttor sollen auch weitere Zufahrten dicht gemacht werden.

Resist hält Aktionen Zivilen Ungehorsams in der derzeitigen Situation nicht nur für legitim sondern für geboten. "Dieser Angriffskrieg tritt die UN-Charta mit Füßen und stellt einen eklatanten Bruch unserer Verfassung dar", so Christoph Bautz, Pressesprecher. "Mit gewaltfreien Sitzblockaden werden wir gegen dieses Unrecht Widerstand leisten, auch
wenn wir damit ein bestehendes Gesetz übertreten."

Auch die Bundesregierung rückt dabei verstärkt ins Visier von resist. "Zwischen der Rhetorik der Bundesregierung und ihrem konkreten Handeln klaffen derzeit Welten", so Bautz. "Schröder schließt eine deutsche Beteiligung aus, während de facto AWACS-Flugzeuge im türkischen Grenzgebiet zum Irak und Fuchspanzer in Kuweit den Krieg unterstützen." Resist fordert des weiteren, US-amerikanischen und britischen Flugzeugen Überflugrechte und die Nutzung von Militäreinrichtungen für den Irak-Krieg zu entziehen. "Diese Unterstützung eines Angriffskrieges untersagt unser Grundgesetz und dies aus gutem Grund. Mit den Aktionen in Spangdahlem und Frankfurt werden wir unsere Forderungen an die Bundesregierung an zwei
hochsymbolischen Orten unterstreichen", so Bautz.

>Für Rückfragen:
Christoph Bautz, c/o Attac-Rat, Artilleriestr. 6, 27283 Verden, Tel.:
0 42 31 - 95 75 96, 0163 - 59 57 593
Clemens Ronnefeldt, c/o Versöhnungsbund, Ortsstr. 13, 56288 Krastel,
Tel.: 06762 - 29 62

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